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Die nationale Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung für Verfahren vor dem EGMR
In Zeiten zunehmender Stärkung der Rechte des Einzelnen, fungiert die Einlegung einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Rechtsmittel, um eine staatlich verursachte Menschenrechtsverletzung zu beseitigen. Artikel 35 Absatz 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sieht als Voraussetzung für die Betreibung eines Verfahrens die Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe zwingend vor. Wie eng der Gerichtshof dieses ...

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